Baugerüst, Kleingerüst, Rollgerüst, Fahrgerüst, Aluleiter, Leiterkombinationen und Zubehör aus Aluminium

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geringes Gewicht - Stabilität - witterungsbeständig - bewährte Technik - höhenverstellbar - vom Markenhersteller

Baugerüst

Kleingerüst

Rollgerüst / Fahrgerüst

Aluleiter

Leiterkombination

Zubehör

Führende Hersteller von Alugerüsten wie Zarges, Layher, Krause, Altec oder Hailo bieten eine sehr umfangreiches Sortiment an Produkten aus Aluminium für jegliche Anwendung in Breite und Höhe.

Gute Gerüste aus Aluminium entsprechen der EN 1004 und gehören mindestens der Gerüstklasse 3 an, sind also mit mindestens 200 kg/m² belastbar. Sie sind TÜV-geprüft und verfügen über das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit! Alugerüste sind verwendbar im Außenbereich wie auch in geschlossenen Rämen.
Achten Sie auf diese Punkte beim Kauf, insbesondere wenn Sie gewerbliche Arbeiten innen oder außen ausführen.

Wichtig bei der Auswahl eines Gerüstes ist erfahrungsgemäß ein schneller und möglichst werkzeugloser Aufbau aufgrund nur weniger Einzelteile wie ausgereifter Krallen bzw. Klemmverbindungen sowie eine langfristig gesicherte Garantie hinsichtlich Verfügbarkeit von Ersatzteilen wie Böden, Ausleger, Verbinder, Rollen, Diagonale, Stützen, Fallschutz, Brüstung etc..
Alugerüste haben hier klare Vorteile gegenüber Gerüsten aus Stahl hinsichtlich Aufbaugeschwindigkeit, Flexibilität, Transport etc., lediglich bei abnahmepflichtigen Baugerüsten ist das Stahlgerüst dem Alugerüst aus rein rechtlichen bzw. zulassungstechnischen Gründen vorzuziehen.

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Folgende Verhaltensregeln sind insbesondere auf allen Baugerüsten und - eigentlich selbstverständlich - auch auf allen kleineren Gerüsten unbedingt zu beachten bzw. einzuhalten:

  • An einem Gerüst dürfen keine eigenmächtigen Veränderungen z. B. durch Entfernen von Verankerungen bzw. Wandankern, durch Ausbau von Gerüstbelägen oder Seitenschutzbauteilen, oder durch Montage von Bauschutt-Rutschen vorgenommen werden. Dies darf grundsätzlich nur der Gerüstersteller bzw. der verantwortliche Gerüstbauer.
  • Auf dem Gerüstbelag darf nur so viel Material gelagert werden, wie entsprechend der jeweiligen Lastklasse zulässig ist, denn bei Überlastung kann das Gerüst Schaden nehmen bzw. sogar zusammenbrechen.
  • Das Material sollte auf dem Gerüstbelag so abgelegt werden, dass ein für Arbeiter mit jeweiligwem Material oder Werkzeug in der Hand ausreichend breiter Durchgang bleibt
  • Auf Fanggerüsten darf niemals Material gelagert werden, da das Material die Verletzungsgefahr für eine in den Fang- bzw. Fallschutz abstürzende Person noch erhöhen würde. Der Fangschutz darf niemals auch nur teilweise demontiert bzw. gelöst werden!
  • Schutzdächer dürfen nicht mit Materialien belastet werden.
  • Es sollte durch intelligente Baukoordination vermieden werden, dass mehrere Beschäftigte gleichzeitig auf mehreren Gerüstlagen übereinander Arbeiten ausführen, bei denen Material oder Werkzeug in eine untere Ebene herabfallen und dort jemanden oder etwas verletzen oder beschädigen könnte.Dies ist leider die wohl größte Unfallgefahr auf der Baustelle, da aufgrund des Zeitdrucks sehr oft mehrere Gewerke gleichzeitig auf dem Baugerüst bzw. Fassadengerüst beschäftigt sind.
  • Auch für die eigene Sicherheit ist es sehr wichtig, dass alle auf dem Gerüst Beschäftigten die dafür vorgesehenen Auf- und Abstiege benutzen, also weder klettern noch vom Gerüst springen.
  • Auf Gerüstbeläge bzw. Gerüstböden darf niemals gesprungen werden. Die dabei entstehenden Schwingungen erfassen das gesamte Gerüst und können noch in mehreren Meter Entfernung vom Springenden dazu führen, daß z.B. Material oder Werkzeug ein oder mehrere Ebenen tiefer oder sogar ganz vom Gerüst herunter fällt und so Personenschaden oder Sachschaden verursacht wird
  • Es darf niemals etwas vom Gerüst abgeworfen werden. Sollte dies z.B. aufgrund von Gewicht oder Größe unumgänglich sein, so sind alle entsprechenden Schutzvorkehrungen wie großflächige Absperrung vorzusehen, um jeglichen Personenschaden bzw. Sachschaden ausschließen zu können.
  • Klappen bzw. Luken von Durchstiegsbelägen bzw. in Gerüstböden sind während der Arbeiten auf der Gerüstebene generell geschlossen zu halten, um zu verhindern, dass z.B. man während der Arbeit auf dem Gerüst unbewußt in das Loch tritt und abstürzt.

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... und dann gibt es bewundernswerte Menschen, die benötigen weder Leiter noch Gerüst ...